KMU Nachfolgeblog

Die Unternehmensnachfolge betrifft viele: Unternehmerinnen und Unternehmer mit deren Familie, Kadermitarbeiter, Kaufinteressenten und Käufer von Unternehmen.

Der KMU Nachfolgeblog soll einen Einblick in die Nachfolgeregelungen bei KMU ermöglichen. Denn bei vielen wiederholen sich die Fragestellungen, Probleme und Lösungsansätze.

In diesem Blog teilen Generationen-Coachs Ihre Erfahrungen mit. Da die Nachfolgeregelung ein Thema ist, welches Diskretion erfordert, sind die Beiträge anonymisiert und teilweise entfremdet.

Natürlich freuen wir uns über Ihre Kommentare oder Fragen, gerne sind wir für Sie da.

KMU Nachfolgezentrum - Generationen-Coaching

Dienstag, 16. Juni 2015

Arbeitslos, aber kein Recht auf Arbeitslosengeld

Wer eine Nachfolge in einem Unternehmen antritt oder eine Teilhaberschaft erwirbt, der hat schon im Voraus viele Überlegungen anzustellen. Eine davon wird sein, was passiert wenn’s nicht klappt? Wenn die Nachfolger es nicht schaffen, sich auf dem Markt zu behaupten, so wie es ca. 50% aller neu gegründeten Unternehmen geht.

Für Selbständigerwerbende und Besitzer einer Einzelfirma ist der Fall klar: Sie können sich nicht bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) anmelden und haben somit auch kein Recht auf Arbeitslosengeld, wenn sie ihre Tätigkeit aufgeben müssen.

Anders scheint jedoch der Fall für Unternehmende, die eine AG oder GmbH gegründet oder übernommen haben und dort nun in leitender Position angestellt sind: Zumindest auf den ersten Blick. Denn obwohl diese Personen dazu verpflichtet sind, ALV-Beiträge zu zahlen, sind sie bei einer Kündigung nicht automatisch berechtigt, Arbeitslosengeld zu erhalten.

Weshalb erhalten Unternehmer kein Arbeitslosengeld?
Diese Tatsache beruht auf demselben Gesetzesartikel, der auch die Auszahlung von Entschädigungen für Kurzarbeit in wirtschaftlich schwierigen Zeiten regelt. Dieser verhindert, dass Personen in „arbeitgeberähnlichen Positionen“ zu ihren Gunsten entscheiden, Kurzarbeit einzuführen oder ihre Anstellung in einer Firma, an der sie beteiligt sind, von Seiten des Unternehmens zu beenden. Das heisst, sie hätten bei schlechter wirtschaftlicher Lage die Möglichkeit, sich selbst zu kündigen und so durch die ALV abgesichert zu sein.

Wen betrifft dieses Gesetz?
Dieser Gesetzestext betrifft Führungskräfte - oder genauer gesagt - Personen in einer „arbeitgeberähnlichen Position“ mit einem Anstellungsverhältnis in einer AG oder GmbH, an der sie auch finanziell beteiligt sind oder in eine oberste Entscheidungsposition besetzen: Bei einer Aktiengesellschaft den Verwaltungsrat und bei einer GmbH die Gesellschafter. Ausserdem sind auch Ehepartner oder eingeschriebene Partner von Personen in aktueller „arbeitgeberähnlichen Position“ im Fall von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit nicht entschädigungsberechtigt.

Wann besteht ein Recht auf Auszahlung der ALV-Beiträge?
Gesellschafter oder Verwaltungsräte und deren Partner haben erst dann ein Anrecht auf Arbeitslosengeld, wenn sie keine „arbeitgeberähnliche Position“ mehr besitzen. Etwa dann, wenn sie mit der Kündigung auch ihre Anteile (z.B. Aktien) an der Firma veräussert oder wenn das Unternehmen Konkurs ist (wobei man in diesem Fall nicht selber als Liquidator amten darf). Zweiteres klingt jedoch einfacher, als es in Wirklichkeit ist, denn von dem Zeitpunkt, an dem eine Unternehmung Konkurs anmeldet, bis zur Löschung aus dem Handelsregister können unter Umständen mehrere Monate vergehen. Dies kann aufgrund der Fristen für die Gläubiger geschehen. In dieser Zeit besteht für den arbeitslosen Unternehmer keine Möglichkeit, Arbeitslosengeld zu beziehen.

Welche weiteren Hindernisse gibt es?
Wer zusätzlich noch in weiteren Unternehmungen zeichnungsberechtigt ist, hat kein Anrecht auf Arbeitslosengeld. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese wirtschaftlich arbeiten und somit Gewinn abwerfen oder nicht.

Karl Zimmermann, Generationen-Coach KMU Nachfolgezentrum

Freitag, 7. März 2014

‚Zukunftswerkstatt‘ einer Familien-AG

Karl Zimmermann, Präsident des VR der Firma‘ KMU Nachfolgezentrum/Generationen-Coaching AG‘, begleitet eine Unternehmerfamilie in deren Nachfolgeregelung. 

Zukunftswerkstatt
In Form einer ‚Zukunftswerkstatt‘  sollen sich die Familienmitglieder sowohl mit dem Thema der Nachfolge als auch ihrer persönlichen Einstellung dazu auseinandersetzen.
Bei jeder Nachfolgeregelung ist es wichtig, dass die Familienmitglieder sich frühzeitig untereinander und auch mit allen Betroffenen auseinanderzusetzen. So können die verschiedenen Meinungen und Möglichkeiten ausgelotet werden. Das Thema Nachfolge ist immer mit grossen Emotionen und unterschiedlichsten Auffassungen der Betroffenen behaftet und kann in diesem Stadium bereits zu Streit oder Blockaden führen. Gerade deshalb muss eine Zukunftswerkstatt meistens in mehreren Schritten stattfinden. Aus den gewonnenen Einsichten und Ansichten gilt es jeweils weitere Schritte abzuleiten, darüber wieder zu diskutieren – bis man eine für möglichst alle Beteiligten tragbare Lösung findet. Dies benötigt Zeit und Raum. Erst dann sollte die detaillierte und strukturierte und zahlenorientierte Umsetzung in Angriff genommen werden.

Die Ausgangslage
3 von 4 Brüdern, welche auch die einzigen Aktionäre der Firma sind, stehen kurz vor der Pensionierung. 2 der Brüder leiten je zwei gleichwertige Abteilungen.
Alle Geschwister haben selber Familien und Kinder im Alter zwischen 17 und 30. Ihnen würde sich eine Übernahme der Firma anbieten.

Vorgehen
Bei einem kurzen Gespräch mit einem der geschäftsführenden Brüdern stellte Karl Zimmermann fest, dass die  jeweiligen Familienmitglieder nicht wirklich wussten, was die anderen zur Zukunft der Firma denken und beitragen möchten/könnten. Auf seinen Vorschlag  wurde eine ‚Zukunftswerkstatt‘ mit sämtlichen Mitgliedern der vier Familien einberufen. Man traf sich, auf neutralem Boden zum Gespräch. 13 von 16 Mitgliedern der Unternehmerfamilien fanden sich ein.
Zu Beginn informierte Karl Zimmermann die Gattinnen und Kinder der Aktionäre darüber, dass er vorgängig bereits ein Gespräch mit den Brüdern geführt habe. Anlässlich dieses Gespräches sei rasch klar geworden, dass eine brauchbare Lösung nur gefunden werden kann, wenn sich alle gemeinsam an einen Tisch setzen.
Als Einstieg stellte Karl Zimmermann die Familienmitglieder vor folgende Aufgabe:  Jedes Mitglied soll sich im Plenum darüber äussern, wie es sich selbst im Jahre 2020 sieht.
Die Vertreter der jüngeren Generation mussten zudem noch Stellung beziehen, ob sie sich vorstellen könnten in der näheren oder späteren Zukunft im Unternehmen eine Rolle einzunehmen oder ob ihre Zukunftsvorstellungen in eine ganz andere Richtung gehen.
Jedes Familienmitglied erfuhr so direkt was die anderen bezüglich der Zukunft des Unternehmens dachten und wie sie sich in Zukunft persönlich positionieren möchten.

Das Resultat aus dieser Umfrage zeigte, dass die beiden Leiter der Firma sowie auch ihre anderen Brüder sich in den nächsten Jahren ganz oder teilweise aus dem Unternehmen zurückziehen möchten.
Von ihren Kindern haben die meisten auch andere Pläne für ihre persönliche Zukunft als die Firma zu übernehmen. Lediglich zwei der Jüngeren könnten sich vorstellen den Betrieb einmal fortzuführen -  sie sind sich dessen aber nicht sicher.


Daraus ergibt sich bereits ein zeitliches Problem - Die Älteren möchten kürzer treten, die Jungen nicht oder noch nicht übernehmen.

Weiteres Vorgehen
Aufgrund des 1. Treffens wurde klar, dass die am Unternehmen interessierten Jungen altershalber und von der Erfahrung her noch nicht in die Firma einsteigen können. Unter den Angestellten hat es aber durchaus Mitarbeiter, welche sich sehr gut für eine Übernahme eignen würden  -  mit oder ohne Jungmannschaft der Familien. 
Als nächster Schritt wurde ein  zweites Treffen unter der Leitung von Karl Zimmermann, den beiden Unternehmern und ihren wichtigsten Mitarbeitern sowie interessierten Familienmitgliedern der jungen Generation vereinbart. Dabei soll geklärt werden, ob unter den Angestellten jemand (auch 2-3) gerne in die Betriebsleitung einsteigen oder sogar die Firma übernehmen möchte.

Fortsetzung folgt!

Sigrid Sutter, Partner KMU Nachfolgezentrum/Generationen Coaching AG

Montag, 20. Januar 2014

Weil der korrekte Verkaufspreis gar keine Rolle spielt

Sobald Unternehmer an die Nachfolge denken, wird vielfach die Frage ins Zentrum gerückt, was für einen Unternehmenswert wohl die eigene Unternehmung haben dürfte. Auf den Tritt folgt dann der unsägliche Methodenstreit ob nun nach dem Ertragswert, dem Substanzwert oder Mittelwert gemessen werden soll. Verschiedene Experten dürften da verschiedene Meinungen haben und das schlimme daran -jeder hat recht. Der Ablöscher, bedingt schon nur durch die Auswahl der richtigen Methode zur Berechnung des "korrekten" Unternehmenswertes, kann da schon mal neben dem laufenden Tagesgeschäft das Dossier Unternehmensnachfolge in der Schublade verschwinden lassen. Zurück auf Feld 1?

Mitnichten! Hier bin ich der festen Überzeugung, dass dieser Wert bei der Nachfolgeplanung vorderhand keine Rolle spielt.

Warum sich über einen Unternehmenswert graue Haare wachsen lassen, wenn dieser gar nicht matchentscheidend ist.

Nun - der Königsweg geht nicht vom Unternehmenswert aus - sondern vom Bedarf des Betriebsinhabers. Und dieser lässt sich ohne grosse Probleme feststellen. Der Bedarf wird gemessen, indem festgestellt wird wie hoch die Differenz zwischen der künftigen Altersvorsorge und dem bisherigen Lebensstandard ist. Zur Altersvorsorge sind die Leistungen aus der 1. Säule AHV / der 2. Säule BVG sowie allfällige private Mieterträge oder anderweitige Einkommen nach Pensionierung zu zählen. Werden diese Einnahmen mit dem aktuellen Lebensstandard (Ausgabenbudget privat) verglichen - entsteht vielfach eine Differenz, welche durch Kapitalverzehr sichergestellt werden muss. Diese Differenz hochgerechnet auf die durchschnittliche Lebenserwartung eines 65-Jährigen, welche aktuell bei 85 Jahren liegt, ergibt (nach Abzug allfälliger privater Kapitalguthaben) den minimalen Kapitalbedarf, welcher aus einem Unternehmensverkauf erfolgen sollte. Genau diese Zahl resultiert aus einer Pensionsplanung.

Voila! - Alles andere ist Verhandlungssache!

Gastbeitrag von Nicolas Grundisch, Inhaber, pensionsplanungen.ch

Montag, 16. Dezember 2013

An Weihnachten die Nachfolge nicht thematisieren

Eltern, Kinder, Grosskinder, Verwandte und enge Freunde erfreuen sich den gemeinsamen Stunden zu Weihnachten. Die Versuchung für eine Unternehmerin oder einen Unternehmer die Gunst der Stunde zu nutzen und die Unternehmensnachfolge zu thematisieren ist gross. Schliesslich sitzen alle bereits zusammen und haben Zeit.

Wir raten davon ab, denn das besondere solcher Treffen ist das Pflegen und Wertschätzen der Familie. Natürlich gehören dazu auch Themen, welche im Alltag des Jahresverlauf untergehen und bietet die Möglichkeit von besonderen Neuigkeiten oder auch Gedanken und Ideen. Das Thema Unternehmensnachfolge und Generationenwechsel ist aber dafür zu umfassend. Die Gefahr, dass sich einzelne Familienmitglieder überrumpelt vorkommen oder dass unerwartete Gefühle und Empfindungen auftreten ist gross. Selbstverständlich sind das wichtige Bestandteile einer Unternehmensnachfolge, welche wahrgenommen werden müssen. Aber im Rahmen eines gemütlichen Treffen wie zu Weihnachten, kann gerade auf diese Aspekte kaum eingegangen werden. Es fehlen die Vorbereitung der Beteiligten und ein strukturierter Ablauf.

Möchten die Unternehmereltern beim Zusammentreffen der Familie die Nachfolgeregelung dennoch ansprechen, können sie z.B. folgende Mitteilung vornehmen: "Liebe Kinder, ein Jahreswechsel bedeutet immer auch ein Rück- und Ausblick.Wir haben uns für das kommende Jahr das Ziel gesetzt,  uns mit der Zukunft unseres Betriebs sowie dem Leben nach unserer Erwerbstätigkeit auseinanderzusetzen. Ihr wisst alle, dass unser Geschäft ein wichtiger Bestandteil unserer Familie ist und wir sind auch für das Unternehmen von Bedeutung. Wir möchten Euch in die Unternehmensnachfolge miteinbeziehen. Das Treffen von heute ist aber nicht der richtige Anlass dafür. Deshalb wird sich unsere Familie speziell zu diesem Thema im kommmenden Jahr treffen."

Anne Nietlispach, Beraterin KMU Nachfolgezentrum

Dienstag, 5. November 2013

Es gibt nicht nur den materiellen Preis bei einer Nachfolgeregelung, sondern auch einen emotionalen

Spricht man vom Preis bei der Nachfolgeregelung, so liegt es in unserem Naturell, dass wir in Franken denken. Ebenso ist es verständlich, dass viele Verkäufer Mühe bekunden, wenn die Käuferschaft den Anspruch stellt, spätestens in 7 bis 8 Jahren den Kauf vollständig amortisiert zu haben. Denn der Verkäufer macht sich die Rechnung, was den Aufbau des Unternehmens kostete und nicht der zukünftige Ertrag.

Bei diesem Blogbeitrag geht es mir aber nicht um die Wertvorstellung in Währung gemessen. Es gibt auch noch einen emotionalen Preis. Bei einem Familienunternehmen verbindet, wie bei allen Familien, der biologische Ursprung. Eltern und Geschwistern sind Sie das Leben lang, es handelt sich um eine unkündbare Beziehung. Die Qualität der Beziehung kann aber äusserst unterschiedlich sein. 

Bei der Nachfolgeregelung im Familienunternehmen fliessen diese zwischenmenschlichen Beziehungen automatisch mit ein. Abhängig vom gewohnten Umgang innerhalb der Familie steht man mehr oder weniger vor der Herausforderung, Fragen zu klären und Lösungen zu finden, welche nicht nur materiell sondern auch emotional Auswirkungen haben. Während beim finanziellen Preis über die Höhe offen diskutiert wird und dieser auch messbar ist, ist dies bei den Emotionen schwieriger. Alle in einem Nachfolgeprozess Betroffenen und Beteiligten sollten sich bewusst sein, dass es dabei nicht nur darum geht, mehr oder weniger Kapital zu erhalten oder zu investieren. Vielmehr können zwischenmenschliche und emotionale Werte wie Vertrauen und Achtung geschwächt oder gar zerstört - aber auch gestärkt werden! Schenken wir dafür bei Nachfolgeregelungen die notwendige Beachtung, damit die Beteiligten mit positiven emotionalen Werten bereichert werden. 

Andy Weber, Generationen-Coach KMU Nachfolgezentrum 

Montag, 12. August 2013

Workshop für Unternehmer/innen und Nachfoger/innen

Die Wyrsch Unternehmerschule AG führt am 4.09.13, 25.09.13 und 23.10.13 in Morschach Workshops für Unternehmer/innen und Nachfoger/innen zum Thema Unternehmensnachfolge durch. Der Workshop baut auf einem angeleiteten Selbststudium auf, welche auf die Initiative von Peter Burri an der ZHAW Zürcher Hochschulen für angewandte Wissenschaften im Rahmen eines KTI-Projektes entwickelt wurde.

Peter Burri sammelte Erfahrungen aus der Nachfolgeregelung seines Unternehmens und engagiert sich mit seiner Stiftung für Unternehmerische Entwicklung für die erfolgreiche Nachfolgeregelung bei Familienunternehmen. Mit Peter Burri und seiner Tochter Sabine Bellefeuille Burri durfte ich vor knapp 10 Jahren meine ersten Aktivitäten zum Thema Unternehmensnachfolge bei der Schweizerischen Metall-Union, Arbeitgeberverband des metallverarbeitenden Gewerbes, durchführen. Entsprechend freut es mich, am dritten Workshop als Experte ebenfalls mitzuwirken.

Broschüre
Flyer
Anmeldung


Andy Weber, Generationen-Coach KMU Nachfolgezentrum

Donnerstag, 6. Juni 2013

Die Kraft der Marke

Bei einer Firmenübergabe darf niemals die Kraft der Marke unterschätzt werden.

Für viele KMU ist ihre eigene Marke der Kern ihrer Tätigkeit. Eine starke und im Markt gut positionierte Marke gibt dem Kunden Vertrauen und ist für fähige Fachkräfte ein Anreiz längerfristig für ein Unternehmen einzustehen. Auch für potentielle Nachfolger ist eine starke Marke interessant. Hier kommt jedoch ein entscheidender Faktor ins Spiel. Wer steht für die Marke?
Ist es wirklich die Unternehmung als Einheit oder ist es hauptsächlich das Gesicht des Eigentümers, welches mit dem Namen der Marke in Verbindung gebracht wird? Sollte dies der Fall sein, so wird das Thema Nachfolgeregelung zu einer noch grösseren Herausforderung, denn bevor der Patron abtreten kann muss die Marke von ihm gelöst und an die Unternehmung gekoppelt werden. Deshalb ist es ein entscheidender Vorteil wenn ein KMU seine Marke schon früh personenunabhängig aufbaut.

Spezialist für dieses Thema ist die Firma MetaDesign (www.metadesign.com) mit Schweizer Sitz in Zürich und Genf.

Benjamin Gilgen, Mitglied der Geschäftsleitung der MetaDesign AG wird an der Veranstaltung Swiss Made des Vereins pro Holz Schwyz einen kostenlosen Workshop zum Thema «Das eigene Unternehmen als Marke – eine vernachlässigte Chance als KMU nutzen!» abhalten. Informationen dazu sind zu finden auf www.tzsz.ch unter Veranstaltungen.


                                                                                            Stefanie Mylius, KMU Nachfolgezentrum